Schutz der Bevölkerung in Weimar

Unter dem Begriff „Bevölkerungsschutz" werden alle nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen zusammengefasst. Der Bevölkerungsschutz umfasst dabei die Bereiche Zivil- und Katastrophenschutz.
Der Zivilschutz ist Teil der zivilen Verteidigung und dient mit öffentlichen und privaten Maßnahmen dem Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen von Kriegen und bewaffneten Konflikten.
Der Katastrophenschutz umfasst alle Maßnahmen zur Vermeidung, Begrenzung und Bewältigung einer Katastrophe. Stadt und Bürger können durch Ereignisse, Krisen und Schadenslagen bedroht werden, zum Beispiel bei extremen Wetterlagen, Ausfall der Infrastruktur oder Pandemie-Situationen.
Wann spricht man von einer Katastrophe?
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
(Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz – ThürBKG)
Vom 2. Juli 2024
§ 32 Begriff der Katastrophe
Eine Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ereignis, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die natürlichen Lebensgrundlagen, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt werden kann, wenn die Behörden, Dienststellen, Organisationen, Einheiten, Einrichtungen und eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung zusammenwirken.
Bevölkerungsschutz in Weimar
Die Bevölkerung bei großen Schadensereignissen und allen denkbaren (Natur-)Katastrophen zu retten, zu schützen oder zu unterstützen ist Aufgabe des Bevölkerungsschutzes.
Der Bevölkerungsschutz umfasst als Begrifflichkeit die Gesamtheit aus dem Katastrophenschutz, als auch aus dem Zivilschutz. Letzteres gilt nur im Verteidigungsfall und unterliegt nach dem Grundgesetz in der Zuständigkeit dem Bund. Der Katastrophenschutz in „Friedenszeiten“ ist hingegen nach dem Grundgesetz in der Gesetzgebungskompetenz und Zuständigkeit der Bundesländer.
In Thüringen nimmt die Stadt Weimar als kreisfreie Stadt damit auch die übertragenen Aufgaben einer unteren Katastrophenschutzbehörde wahr. Sie plant und koordiniert Katastrophenschutzeinheiten, welche natürlich auch überörtlich eingesetzt werden können. Da aufgrund des Schadensausmaßes eine Vielzahl an Organisationen zusammenarbeiten, liegt die Leitung aller Beteiligten bei der unteren Katastrophenschutzbehörde.
Darüber hinaus werden vorbereitenden Maßnahmen getroffen, um Katastrophenlagen (außergewöhnlich großen Schadensereignissen) begegnen zu können.
